Das Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Tale Jo König
feine papierwaren
Schildstrasse8
28203 Bremen
Kontakt
Telefon: 0421 75369
E-Mail: tjk(a)feinepapierwaren.de
Die AGBs
1. Geltungsbereich
Für die Ausführung von Arbeiten durch feine papierwaren gehen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen; sie sind Vertragsbestandteil auf Grund beiderseitigen Einverständnisses. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Erstellt der Unternehmer ein Angebot, so bleiben Angebotstexte, Zeichnungen, Muster und Entwürfe sein geistiges Eigentum und dürfen ohne seine Zustimmung nicht anderweitig verwendet werden. Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Unternehmers.
Muster stellen immer nur die durchschnittliche Art und Beschaffenheit der Leistung dar, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Mustertreue kann nicht gewährleistet werden bei der Verarbeitung von Überzugsmaterialien aus Naturprodukten, Rohleinen, Pergament, Leder und ähnlich beschaffenen Stoffen, da diese naturgegebenen Veränderungen unterworfen sind.
2.2 Das Auftragsgut ist vom Besteller bindefertig bereitzustellen. Produktionsunterlagen - hierzu gehören Standbogen, Layout, Werkzeichnungen mit Maßangaben - müssen dem Auftrag vollständig beigefügt werden; fehlen diese oder sind sie unvollständig, hat der Besteller die hieraus entstehenden Kosten für Rückfragen, neue Arbeitsvorbereitungen, Arbeitsunterbrechungen, etc. zu tragen.
2.3 Der Unternehmer kann mit Zustimmung des Bestellers auf dem Auftragsgut in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Dies gilt insbesondere bei vom Unternehmer geleisteter Entwurfsarbeit technischer und gestalterischer Art. Die Zustimmung kann vom Besteller nur verweigert werden, wenn dieser hieran ein überwiegendes Interesse hat.
3. Serienfertigung
3.1 feine papierwaren stellt Sonderanfertigungen und Unikate her. Stückzahlen von über 10 werden nur im Ausnahmefall und nach Absprache angefertigt.
3.2 Bei Herstellung höherer Stückzahlen identischer Erzeugnisse hat der Auftragnehmer bei einer Auflage von mehr als 10 Stück das Recht zur Anfertigung und Einbehaltung eines Belegexemplars; dieses darf nicht weiter veräußert werden.
4. Preise - Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise gelten netto ab Werk. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung (sofern vom Besteller gewünscht) und sonstige Versandkosten trägt der Besteller. Schnitt- und Stanzabfälle der vom Besteller übergebenen Waren sowie Transportverpackungen bleiben im Eigentum des Bestellers. Kosten, die mit der Entsorgung dieser Abfälle entstehen, sind vom Besteller zu tragen. Die Abrechnung erfolgt zu Selbstkostenpreisen.
4.2 Der Unternehmer hält sich an das Angebot 18 Werktage gebunden.
Die Angebotspreise sind verbindlich für alle Leistungen, die innerhalb weiterer 3 Monate nach Vertragsabschluß erbracht werden sollen. Kommt es danach zu einer erheblichen (mindestens 5 %) Erhöhung der Tariflöhne oder der Materialpreise, so sind die Parteien verpflichtet, Verhandlungen über die Anpassung der Angebotspreise zu führen. Das gilt nicht für Zeitverträge und Aufträge mit vereinbarter Ausführungszeit und Leistungen aufgrund von Rahmenverträgen. Ebenso nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat.
4.3 Muster und ähnliche Vorarbeiten, die nach Vertragsabschluß auf Wunsch des Bestellers anzufertigen sind, sind besonders zu vergüten.
4.4 Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Bestellers nach Auftragserteilung ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Vergütungspflicht wird dem Besteller vor Ausführung angekündigt, es sei denn, der Zusatzcharakter der Leistung ist offensichtlich.
4.5 Für einen Auftrag besonders beschaffte Materialien müssen vom Besteller vergütet werden, falls sie ihm nicht zusagen. Ordnungsgemäß hergestellte Sonderstücke oder Sonderanfertigungen müssen auch bei Nichtgefallen vom Besteller bezahlt werden.
4.6 Der Besteller kann nachträgliche Änderungen in der Beschaffenheit der Leistungen nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer aus betrieblichen Gründen unzumutbar. Werden durch Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung die Grundlagen des Preises für die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. In der Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen der Leistungsänderungen auf sonstige Vertragsbedingungen, insbesondere auf Ausführungsfristen zu berücksichtigen. Diese Vereinbarung soll unverzüglich getroffen werden. Das gleiche gilt für unvorhersehbare Änderungen der im Angebot veranschlagten Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind.
4.7 Bei Reparaturarbeiten wird dem Besteller, soweit dies technisch-fachlich möglich ist, der vermutliche Reparaturpreis genannt. Der Besteller kann eine Kostengrenze setzen. Wird bei Ausführung der Reparatur eine nicht unerhebliche Überschreitung des Preises erkennbar, ist das Einverständnis des Bestellers für die weitere Durchführung einzuholen. Erteilt der Besteller das Einverständnis nicht, hat er die bisher entstandenen Reparaturkosten zu bezahlen.
4.8 Die Vergütung ist bei Abnahme sofort fällig. Von dem Recht der Abgabe nur gegen Barzahlung (Unternehmerpfandrecht) kann der Auftragnehmer im gesetzlichen Rahmen jederzeit Gebrauch machen.
4.9 Skontoabzüge sind nicht zulässig, wenn nicht anders vereinbart.
Der Unternehmer ist zur Entgegennahme von Wechseln nicht verpflichtet. Etwaige Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
4.10 Hat ein Auftrag einen hohen Materialanteil oder müssen besondere Materialien beschafft oder Vorleistungen bereitgestellt werden, kann Vorauszahlung hierfür verlangt werden.
4.11 Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers ernsthaft in Frage stellen, oder werden ordnungsgemäß angeforderte Vorauszahlungen nicht fristgemäß geleistet, dann ist der Unternehmer berechtigt; die Arbeiten einzustellen und über die ausgeführten Leistungen Rechnung zu erteilen.
5. Lieferung - Lieferzeit - Abnahme
5.1 Der Liefertermin wird bei Erteilung des Auftrages festgelegt; der Besteller verzichtet auf das jederzeitige Kündigungsrecht gemäß § 649 BGB. Kann der Unternehmer vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, dann hat er dies dem Besteller unverzüglich unter Angabe der Hindernisgründe mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer Teilleistungen nicht termingerecht erbringen kann.
5.2 Das Transport- und Lagerrisiko geht zu Lasten des Bestellers.
5.3 Die Abnahme durch den Besteller hat grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach Fertigstellungsanzeige zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Auftragsgut als ordnungsgemäß übernommen bzw. abgenommen. Wenn der Versand oder die Übergabe der fertig gestellten Leistung auf Wunsch des Auftraggebers über den im Vertrag vorgesehenen Termin hinausgeschoben wird, so geht - sofern nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist - ab dem Zeitraum der Verschiebung die Gefahr auf den Auftraggeber über.
5.4 Werden Auftragsgegenstände innerhalb von 2 Wochen nach Fertigstellungsanzeige nicht abgeholt, so kann der Auftragnehmer vom Ablauf dieser Frist an diese auf Kosten und Risiko des Bestellers einlagern.
5.5 Werden die Auftragsgegenstände nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Fertigstellungsanzeige abgeholt, dann entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist wird dem Besteller eine Verkaufsandrohung zugeschickt. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Auftragsgegenstände zur Deckung seiner Kosten zu verkaufen; ein etwaiger Mehrerlös ist dem Besteller unter Abzug aller Aufwendungen und Kosten zu erstatten.
6. Gewährleistung - Mängelrüge - Haftung
6.1 Der Besteller unterliegt einer besonderen Untersuchungs- und Rügepflicht bei der Abnahme der Leistung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme mitzuteilen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel berechtigen nur zur Einbehaltung von solchen Teilen der dem Unternehmer zustehenden Vergütung, als die Aufwendungen für die Mängelbeseitigung voraussichtlich betragen werden.
6.2 Für andere Mängel gilt beginnend mit der Abnahme die 6-monatige Gewährleistung. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Werkvertrages.
6.3 Werden Mängel gerügt, so ist der Unternehmer nach seiner Wahl entweder zur Nachbesserung oder zum Schadenersatz begrenzt bis zur Höhe des Auftragswertes verpflichtet, es sei denn, dem Unternehmer fallen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last. Bestehen bei einem Teil der erbrachten Leistungen Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung des gesamten Auftrages, es sei denn, daß die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Besteller kein Interesse hat.
6.4 Der Unternehmer haftet für Schäden, die das Auftragsgut während seiner Obhutszeit beim Unternehmer erleidet, nur so weit, wie dies durch seine Betriebsversicherung abgedeckt ist. Die Versicherungssumme ist dem Besteller bekanntzugeben. Wird ergänzender Versicherungsschutz vereinbart, übernimmt die Kosten hierfür der Besteller.
6.5 Die Haftung des Unternehmers - mit Ausnahme derjenigen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - ist ausgeschlossen: a) wenn die Verarbeitung gegen die technischen Regeln der Buchbindekunst auf Verlangen des Bestellers erfolgen muß, b) bei Durchführung von Restaurierungsarbeiten.
Als Restaurierungsarbeit gilt die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an Gegenständen des Bestellers, die von besonderem Wert sind oder infolge ihres Alters oder ihrer Beschaffenheit eine besondere Anfälligkeit gegen Einwirkungen von außen haben, z. B. die Restaurierung alter Bücher und ähnliches. Der Unternehmer hat den Kunden auf den Haftungsausschluß aufmerksam zu machen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1 Erfüllungsort ist für beide Teile der Betriebssitz des Unternehmers.
7.2 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile läßt die Wirksamkeit dieses Vertrages im übrigen unberührt; diese Vertragsteile bleiben als selbständige Vereinbarung bestehen.
Der DATENSCHUTZ
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Verantwortlich im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: Uta Ratz
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Sofern Sie mir eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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